Eine neue ASchG-Novelle trat mit 01.01.2013 in Kraft. Darin wird die Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz hervorgehoben und von jedem Betrieb eine "Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen" gefordert. Für die Evaluierung sollen insbesondere ArbeitsspychologInnen eingesetzt werden.
Als ausgebildete Arbeitspsychologin besuchte ich einen Lehrgang des BÖP in Kooperation mit der Arbeitsinspektion. Darin setzte ich mich intensiv mit den Anforderungen der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wie anerkannter Evaluierungsmethoden oder die für Betriebe verpflichtende Dokumentation u.v.m. auseinander, um Betrieben die bestmögliche Beratung bieten zu können. Dieses Wissen konnte ich bereits in vielen Evaluierungsprozessen einsetzen und verfüge damit über einen guten Erfahrungsschatz.
Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, sind Sie somit bei einer Kontrolle durch die Arbeitsinspektion auf der "Sicheren Seite"!
Gerne biete ich Ihnen meine Dienste an. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.