Informationen über Zuweisungsmodalitäten

Die Kassen übernehmen für ihre Versicherten einen Teil der Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik bei einem Wahlpsychologen (seit 1995 eine Sachleistung der Pflichtversicherung). 

 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Überweisung mit dem üblichen ("Überweisungsschein") durch den Arzt an den klinischen Wahlpsychologen. Siehe auch "Kostenrückerstattung".

 

Auf einem gültigen Überweisungsschein steht neben den üblichen Versicherungsdaten:

 

  • - " psychologische Diagnostik"

  • - psychisch krankheitswertige Verdachtsdiagnose oder eine stichwortartige Problemstellung

 

Häufige Verdachtsdiagnosen oder Problemstellungen sind beispielsweise:

 

  • Akute Belastungsreaktion, Burnout, Anpassungsstörung
  • depressive Episode/Reaktion, Dysthymie, Neurasthemie
  • Psychische Probleme oder Verhaltensstörungen wegen Substanzabusus (Alkohol, sonstige Drogen)
  • Angststörungen: generalisierte, spezifische (Phobien), Panikattacken
  • Aufmerksamkeitsdefizit, Hyperaktivität, ADHS
  • u.v.m.