Klinisch-psychologische Diagnostik

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist seit 1995 eine Dienstleistung des Gesundheitswesens. Eine Teil-Refundierung der Kosten durch die zuständige Krankenkasse ist möglich. 

 

Sie benötigen dann vor Beginn der psychologischen Diagnostik einen Überweisungsschein vom behandelnden Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin oder Kinderheilkunde.

Ist der Überweisungsschein vom praktischen Arzt oder einem anderen Facharzt, so muss er vor der psychologischen Diagnostik bei der zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. 

 

 

Klinisch-psychologische Behandlung

Die Kosten für klinisch-psychologische Behandlung werden derzeit von den Kassen noch nicht übernommen bzw. teilrefundiert. 

Verhandlungen zwischen der Interessensvertretung der Klinischen PsychologInnen und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Implementierung der klinisch-psychologischen Behandlung in die Regelversorgung, also als Sachleistung der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung, laufen. Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel eine klinisch-psychologische Behandlung bis zu einer individuell festgesetzten Jahreshöchstsumme (bitte diesbezüglich bei Ihrem Versicherer nachfragen).