Informationen über Zuweisungsmodalitäten
Die Kassen übernehmen für ihre Versicherten einen Teil der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung oder Diagnostik.
Klinisch-psychologische Behandlung:
Mit 1.1.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Gesundheitskassen. Es kann also das Honorar eingereicht werden, die Behandlung gilt aktuell als Wahlleistung, ein Kostenzuschuss wird gewährt, der je nach Kassa variiert. Um einreichen zu können, wird eine ärztliche Untersuchung (spätestens zur 2. Behandlungseinheit) benötigt.
ÖGK 33,70 €
SVS 45,00 €
BVAEB 46,60 €
Klinisch-psychologische Diagnostik:
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Überweisung mit dem üblichen ("Überweisungsschein") durch den Arzt an den klinischen Wahlpsychologen. Siehe auch "Kostenrückerstattung".
Auf einem gültigen Überweisungsschein steht neben den üblichen Versicherungsdaten:
-
- " psychologische Diagnostik"
- - psychisch krankheitswertige Verdachtsdiagnose oder eine stichwortartige Problemstellung
Häufige Verdachtsdiagnosen oder Problemstellungen sind beispielsweise:
- Akute Belastungsreaktion, Burnout, Anpassungsstörung
- depressive Episode/Reaktion, Dysthymie, Neurasthemie
- Psychische Probleme oder Verhaltensstörungen wegen Substanzabusus (Alkohol, sonstige Drogen)
- Angststörungen: generalisierte, spezifische (Phobien), Panikattacken
- Aufmerksamkeitsdefizit, Hyperaktivität, ADHS
- u.v.m.