Klinisch-psychologische Diagnostik
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist seit 1995 eine Dienstleistung des Gesundheitswesens. Eine Teil-Refundierung der Kosten durch die zuständige Krankenkasse ist möglich.
Sie benötigen dann vor Beginn der psychologischen Diagnostik einen Überweisungsschein vom behandelnden Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin oder Kinderheilkunde.
Ist der Überweisungsschein vom praktischen Arzt oder einem anderen Facharzt, so muss er vor der psychologischen Diagnostik bei der zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Klinisch-psychologische Behandlung
Klinisch-psychologische Behandlung kann mit der Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung verrechnet werden.
Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen worden, wodurch aktuell eine Teilrückerstattung, ähnlich dem Wahlarzt, möglich wird.
Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung
ÖGK (ehemals GKK)
19,30 € für 30 Minuten / 33,70 € für 60 Minuten
SVS
26,26 € ab 25 Minuten / 45,00 € ab 50 Minuten
BVAEB
27,10 € ab 25 Minuten / 46,60 € ab 50 Minuten
Zur Privatversicherung: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine psychologische Behandlung übernommen werden können.