Mit 1. Jänner 2013 trat in Österreich das "Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG)" in Kraft, das vorsieht, dass die den Eingriff vornehmenden Ärzte jene Erwachsene, für welche sie den Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung als Motivation für den ästhetischen Eingriff hegen, an klinische PsychologInnen zwecks psychologischer Beratung zu verweisen haben. 

 

 

Bei mir können Sie die vom Gesetz geforderte Beratung in Anspruch nehmen.