Laut Bundesministerium für Gesundheit sind Klinische PsychologInnen aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung zur Prävention, Diagnose, Begutachtung und Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen befugt.
Der Beruf "Klinische Psychologin" und "Klinischer Psychologe" ist im Psychologengesetz geregelt und gesetzlich geschützt.
Das Bundesministerium für Gesundheit führt ein Verzeichnis, das alle zur Ausübung der Klinischen Psychologie berechtigten Personen enthält.
Klinische PsychologInnen haben ein Universitätsstudium abgeschlossen und anschließend eine weiterführende klinisch-psychologische Fachausbildung absolviert.